Veranstaltungshaftpflicht hier vergleichen

Unser Expertentipp: Egal ob Sie einen Tag der offenen Tür, ein Dorf -oder Nachbarschaftsfest, ein Open-Air-Konzert, ein Osterfeuer, ein Laternenumzug oder ein anderes Event organisieren: Die Veranstalterhaftpflicht ist ein unverzichtbares Muss, da ein Veranstalter für alle Schäden haftet, die z. B. einem Besucher oder einem Anwohner zugefügt werden. Der Veranstalter haftet auch für die Schäden, die durch Helfer verursacht werden, die als Erfüllungsgehilfen im Einsatz sind.