Hundehaftpflicht hier vergleichen

Unser Expertentipp: Die Haftpflichtversicherung schützt einen Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen, die durch seine Tierhaltung entstehen können. Ein Tier handelt immer instinktiv, sei es aus Freude oder Angst und als Tierhalter haftet man mit seinem gesamten Vermögen für den verursachten Schaden. Die Anspruchsgrundlage regelt sich über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere den § 833. Hier wird festgelegt, dass ein Tierhalter, auch ohne eigenes Verschulden, unbegrenzt haftbar gemacht werden kann, wenn sein Tier Schäden anrichtet.
Die Höhe der jeweiligen Versicherungsbeiträge fächert sich im Markt auf eine große Bandbreite und richtet sich nach der Höhe der Selbstbeteiligung, der Deckungssumme und den optionalen Erweiterungsmodulen, wie zum Beispiel die ungewollte Deckung, den Auslandsschaden oder auch die Möglichkeit ein Hundeschlittenrennen zu versichern.

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