Bauherrenhaftpflicht hier vergleichen

Unser Expertentipp: Mit dieser Versicherung erhalten Sie Schutz, wenn es aus der Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften, Verkehrssicherungspflichten, Auswahlhaftungen, Gefahrgutvorschriften, Eigenleistungen und der dem Bauherren obliegenden Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden kommt. Die Haftungslage klärt die Versicherung, zahlt auch Anwalts- und Gerichtskosten, begleicht berechtigte Ansprüche und lehnt unberechtigte Ansprüche ab. Die Bauherrenhaftpflicht versichert Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie die Abbruch- und Erdarbeiten. Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag und wird, abhängig von der Maßnahme, der jeweiligen Bausumme, dem Deckungskonzept, der Deckungssumme und aus Sondereinschlüssen, wie. z.B. Schäden aus Grundwasserabsenkung, Spundwänden, Mitversicherung der nachbarschaftlichen Gebäude gegen Einsturz, Pfahlgründungen oder Eigenleistungen berechnet.

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